AGB 

§1 Buchungsbestätigung 

die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung

(gem §2) verbindlich. Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter und die Mitreisenden die AGB als verbindlich an.   

 

§2 Anzahlung 

Es ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen nach erhaltener Buchungsbestätigung auf unser Konto zu entrichten. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise fällig bzw. nach Absprache in BAR bei der Anreise möglich. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Betrag bei Anreise in Bar zu entrichten.

   

Bankverbindung: Volksbank Freiburg im Breisgau

IBAN: DE67680900000017947800

BIC: GENODE61FR1

 

§3 An- und Abreise 

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.   

 

§4 Mietobjekt 

4.1 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden der Mitreisenden. 

4.2 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtbezahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.   

 

§5 Reiserücktritt 

Ein Rücktritt von der Buchung muss schriftlich mitgeteilt werden. Es ist ein Ersatzanspruch aus dem fälligen Gesamtbetrag nach folgender Staffelung zu leisten:  Bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% Bis 10 Tage vor Reiseantritt 60% Bis 3 Tage vor Reiseantritt 90% Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Beendigung 100%  

 

§6 Rücktritt durch den Vermieter 

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter oder andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig den Hausfrieden stört oder sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.   

 

§7 Haftung des Vermieters 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfallspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordentliche Bereitstellung der Ferienwohnung. Eine Haftung für eventuelle ausfälle bzw. Störungen in Wasser oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.   

 

§8 Salvatorische Klausel 

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, wo wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben hiervon unberührt.   

 

§9 Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Lenzkirch